AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB


Geltungsbereich

Die Buchung von Dienstleistungen von Innovation & Coaching by Marcel Wenger (im Folgenden «Dienstleister») durch eine Kundin oder einen Kunden (im Folgenden «Klienten») erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden die «AGB»).


Die Vereinbarungen zwischen dem Dienstleister und den Klienten sind in diesen AGB und dem Vertrag abschliessend geregelt. Weitere Vereinbarungen sowie mündliche Zusagen sind nicht getroffen.


Weitere Vereinbarungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur insoweit gültig, als sich der Dienstleister damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt. 


Mitwirkungspflicht Klienten

Die Dienstleistungen im Bereich Coaching und Training basieren auf den Erkenntnissen und Vereinbarungen aus den vorbereitenden Gesprächen zwischen dem Dienstleister und dem Klienten. Der Erfolg dieser Dienstleistungen setzt vom Klienten eine aktive, selbstverantwortliche Teilnahme und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, basierend auf gegenseitigem Vertrauen, voraus. Es ist wichtig zu verstehen, dass Coaching und Training Prozesse sind, die von der aktiven Mitwirkung und der Eigenverantwortung des Klienten leben. Konkrete Ergebnisse oder Erfolge können nicht im Vorhinein garantiert werden.


Der Dienstleister fungiert als Begleiter und Unterstützer des Klienten bei dessen Entscheidungsfindung und den angestrebten Veränderungsprozessen. Die Verantwortung für die Durchführung der notwendigen Schritte zur Erreichung dieser Veränderungen liegt jedoch beim Klienten. Dementsprechend ist es erforderlich, dass die Klienten offen und bereit sind, sich mit ihrer persönlichen und beruflichen Situation intensiv auseinanderzusetzen.


Diese Mitwirkungspflicht gilt gleichermassen für alle Dienstleistungen, wie Coachings, Beratungen sowie für Ausbildungs- und Trainingsmassnahmen. Der Erfolg dieser Dienstleistungen hängt massgeblich von der aktiven Beteiligung und dem Engagement des Auftraggebers ab.


Leistungsumfang und Konditionen

Definition des Leistungsumfangs: Der genaue Umfang der Dienstleistungen sowie die spezifischen Ziele werden zu Beginn jedes Coachings in einer separaten, individuellen Vereinbarung festgelegt. Dabei werden die Erwartungen des Auftraggebers – sei es ein Einzelklient oder ein Unternehmensvertreter – in Abstimmung mit dem Dienstleister klar definiert.


Honorare für Dienstleistungen: Die Honorare für die Dienstleistungen bewegen sich zwischen CHF 150 und CHF 250 pro Stunde, abhängig vom erforderlichen Aufwand sowie der spezifischen Art der Dienstleistung. Die genauen Konditionen hierzu werden in der individuellen Vereinbarung detailliert festgehalten.

 

Tagespauschalen: Für umfangreichere Engagements variieren die Tagespauschalen zwischen CHF 1’800 und CHF 2’000, basierend auf der Art der Dienstleistung und dem Gesamtvolumen des Auftrags. Die genauen Tageszeiten für die Erbringung der Dienstleistungen werden individuell vereinbart.

Spezialleistungen: Für Workshops, Seminare und andere spezielle Leistungen erstellt der Dienstleister massgeschneiderte Angebote, die sowohl die Vor- als auch die Nachbereitung einschliessen. Die Preise für diese Leistungen werden ebenfalls in Schweizer Franken (CHF) angegeben.


Zahlungsbedingungen: Die Klienten verpflichtet sich, den vereinbarten Preis für die in Anspruch genommene Veranstaltung zu entrichten. Rechnungen werden üblicherweise am Ende eines Monats oder nach Erbringung der Dienstleistung ausgestellt und sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.


Preisgestaltung: Sämtliche Preise für die angebotenen Leistungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und ohne Spesen. Eventuell anfallende Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt.


Zusätzliche Aufwendungen und Spesen

Für Dienstleistungen, die über das standardmässige Coaching-Angebot hinausgehen, wie zum Beispiel die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen oder ähnlichen Instrumenten, erfolgt eine gesonderte Abrechnung. Diese zusätzlichen Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden bzw. Klienten erbracht und basieren auf den tatsächlich entstandenen Kosten.


Für Coaching-Sitzungen, die nicht am Sitz des Dienstleisters oder online stattfinden, werden Reisezeiten in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt zu einem Stundensatz von CHF 120. Dies umfasst die Zeit, die für die Hin- und Rückfahrt aufgewendet wird.

In diesem Dokument genannte Preisangaben dienen als Richtwert. Das Recht, Preise individuell und in Absprache mit den Kunden bzw. Klienten anzupassen, wird vorbehalten. Es wird stets nach einer transparenten und fairen Preisgestaltung gestrebt, die den Bedürfnissen und Anforderungen der Klienten entspricht.


Rücktrittsbedingungen und Annullationskosten

Coachingsitzungen: Eine kostenfreie Stornierung der Coachingsitzung ist bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Erfolgt die Stornierung später, ist das Honorar in voller Höhe zu entrichten.


Workshops, Seminare und weitere Dienstleistungen: Bis einschliesslich 5 Arbeitstage vor dem geplanten Beginn des Auftrags werden die tatsächlich entstandenen Vorbereitungskosten sowie Spesen berechnet. Diese Berechnung erfolgt gemäss dem vereinbarten Tagesansatz für die Durchführung. Bei einem Rücktritt weniger als 5 Arbeitstage vor Beginn des Auftrags werden mindestens 50 % des im Angebot ausgewiesenen Betrages in Rechnung gestellt. Nach Beginn des Auftrags ist der gesamte vereinbarte Betrag fällig.


Diese Bedingungen gelten als akzeptiert, sobald ein Auftrag erteilt wird.


Annullierung durch den Dienstleister

Sofern eine vereinbarte Anzahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist geleistet wird und auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch den Dienstleister keine Zahlung erfolgt, ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Dienstleister kann aus triftigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Ein triftiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:


a.     Höhere Gewalt: Unvorhersehbare Ereignisse, die die Vertragserfüllung erheblich erschweren, gefährden oder unmöglich machen, wie Naturkatastrophen, Krankheit wesentlicher Personen oder Unbenutzbarkeit des Veranstaltungsortes.


b.     Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht: Falls eine vertraglich vereinbarte oder im Dienstleistungsangebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Dienstleister informiert den Klienten unverzüglich und spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung über die Absage.


c.      Unzumutbarkeit der Durchführung: Die Durchführung der Dienstleistung wird unzumutbar, wenn die wirtschaftliche Belastungsgrenze aus nicht zu vertretenden Gründen überschritten wird.


d.     Erhebliche Störung: Bei erheblicher Störung des Vertrags durch den Klienten oder andere Teilnehmer trotz Abmahnung oder wenn der Rücktritt zum Schutz der Beteiligten notwendig ist.


e.     Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Klienten: Bei wesentlicher Verschlechterung der finanziellen Situation des Klienten nach Vertragsabschluss, was die Zahlungsansprüche des Dienstleisters gefährdet.

f.       Insolvenz des Klienten: Bei Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen des Klienten, Einleitung eines aussergerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens oder Einstellung der Zahlungen.


g.     Ablehnung des Insolvenzverfahrens: Bei Ablehnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klienten mangels Masse oder aus anderen Gründen..

Der Dienstleister informiert den Klienten unverzüglich schriftlich über die Ausübung des Rücktrittsrechts. In den genannten Rücktrittsfällen besteht kein Anspruch des Klienten auf Schadensersatz wegen des Rücktritts.


Verschiebung des Durchführungsortes

Die Coaching-Sitzungen können online, im Freien oder in spezifisch ausgewählten Räumlichkeiten durchgeführt werden. Sofern ein abweichendes Arrangement getroffen wurde, behält sich der Dienstleister das Recht vor, den Ort der Sitzung auch kurzfristig zu ändern. Diese Änderung ist zulässig, sofern der neue Ort sich in derselben Stadt befindet oder eine zumutbare Entfernung zum ursprünglich vereinbarten Ort nicht überschreitet.


Ablehnung von Anfragen

Der Dienstleister ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anfragen für Coaching-Dienstleistungen nach eigenem Ermessen abzulehnen. Diese Entscheidung kann auf verschiedenen Faktoren basieren, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Verfügbarkeit, Spezialisierungsbereiche oder potenzielle Interessenkonflikte. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Anfragenden in angemessener Frist und, wenn möglich, mit einer kurzen Begründung mitgeteilt.


Gefahrenhinweise und Gesundheitsüberprüfungen – Teilnahmebedingungen

Informationspflicht und Gesundheitsüberprüfung: Der Dienstleister informiert die Teilnehmenden vorab über die wesentlichen und häufigsten Risiken seiner Outdoor-Veranstaltungen mittels eines Informationsblattes. Zudem ist der Dienstleister berechtigt, von den Teilnehmenden das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens zu verlangen, um potenzielle Risiken für die Teilnehmenden, wie beispielsweise Lebensmittelunverträglichkeiten, ausschliessen zu können. Gefahrenhinweisblatt und Fragebogen können zu einem Dokument zusammengefasst werden.


Weitergabe von Informationen bei Gruppenanmeldungen: Meldet der Klient weitere Personen für die Veranstaltung an (unabhängig davon, ob diese Personen Vertragspartei werden oder nicht), ist er verpflichtet, das Gefahrenhinweisblatt und den Fragebogen, sofern erforderlich, an diese Personen weiterzugeben und den fristgerechten Rücklauf der ordnungsgemäss ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente an den Dienstleister zu gewährleisten.


Ausschluss bei fehlenden oder bedenklichen Unterlagen: Sollten die erforderlichen Unterlagen (Gefahrenhinweis-/Fragebogen) nicht fristgerecht vorliegen oder Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko für den Teilnehmer oder andere Personen aus den bereitgestellten Informationen hervorgehen, behält sich der Dienstleister das Recht vor, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschliessen. Dies gilt auch, wenn sich während der Veranstaltung Hinweise auf eine mögliche Gefährdung ergeben. Ein solcher Ausschluss berührt die Vergütungspflicht des Kunden nicht.


Ausschluss bei Störungen oder Risiken: Der Dienstleister und mit der Durchführung der Veranstaltung betraute Personen sind berechtigt, Teilnehmer vor oder während der Veranstaltung auszuschliessen, falls diese trotz Ermahnung die Veranstaltung stören oder ihr Ausschluss zum Schutz der Rechte und Sicherheit anderer Teilnehmer oder des Veranstalters bzw. seiner Beauftragten notwendig ist. Auch in diesem Fall bleibt die Vergütungspflicht des Kunden unberührt.


Unfallversicherung

Die Klienten tragen die Verantwortung für ihren eigenen Versicherungsschutz gegen Unfälle, die während der Teilnahme an Coaching-Sitzungen und Begleitprogrammen unter der Leitung des Dienstleisters auftreten können. Es wird dringend empfohlen, vor Beginn der Teilnahme an solchen Angeboten den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um gegen mögliche Unfallrisiken abgesichert zu sein.


Vertraulichkeit

Der Dienstleister verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen seiner Tätigkeit erlangten Informationen über betriebliche, geschäftliche und private Angelegenheiten des Klienten streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung zeitlich unbegrenzt fort.


Der Dienstleister, namentlich Marcel Wenger, unterliegt der Schweigepflicht. Es besteht jedoch das Recht, von dieser Schweigepflicht abzuweichen, falls eine Gefahr für die eigene Person oder Dritte erkennbar wird. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Dienstleister, sich unverzüglich an eine geeignete Fachstelle zu wenden und die notwendigen Schritte einzuleiten.


Urheberrecht, Nutzungsbedingungen

Sämtliche im Rahmen unserer Dienstleistungen erstellten oder bereitgestellten Materialien, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Dokumente, Konzepte, Entwürfe und ähnliche Inhalte, unterliegen dem Urheberrecht und bleiben im ausschliesslichen Eigentum des Dienstleisters.


Jegliche Form der Nutzung dieser Materialien, darunter die Vervielfältigung, Veröffentlichung oder das öffentliche Zugänglichmachens, setzt die vorherige, ausdrücklich schriftliche Zustimmung des Dienstleisters voraus. Dies schliesst ausdrücklich die Verwendung der Materialien für ähnliche Dienstleistungen oder jegliche Art der Bearbeitung, Umschreibung, Modifikation oder Anpassung ohne explizite Erlaubnis des Dienstleisters ein.


Haftung

Soweit rechtlich zulässig, schliesst der Dienstleister jede Haftung im Zusammenhang mit seinem Angeboten aus.


Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Zürich. Es gilt schweizerisches Recht.


Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Ziel der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.


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